Sehr geehrter Herr Neudeck, ich würde sehr gerne wissen, wie viel % von dem Bildausschnitt einer HD Aufnahme, danach Bearbeitung in HD und Sendung in der ARD mit 720p, auf Verbraucherfernsehern (flat screens) zu sehen ist.
Sämtliche im Fernsehbereich üblichen HD-Formate besitzen ein Seitenverhältnis von 16:9. Von daher macht es in Bezug auf den sichtbaren Bildausschnitt keinen Unterschied, ob die Bearbeitung in FullHD oder in dem von der ARD präferierten 720p-Format erfolgt. Der gesamte Bildinhalt eines FullHD-Bildes lässt sich ohne jeglichen Beschnitt übertragen, und selbst die Bildqualität nimmt visuell dabei nur kaum merklich ab.
Trotzdem ist es möglich, dass auf dem Heim-TV nicht das volle Sendebild angezeigt wird, besonders bei älteren Flachbildschirmen, die aus der Übergangszeit zwischen Röhre und LCD stammen. Der Grund: Analoge Signale (etwa die Wiedergabe eines VHS-Videorecorders) weisen an den Bildrändern häufig Störungen auf. Auf Röhrengeräten waren diese nicht sichtbar, weil – technisch bedingt – das Fernsehbild an den Rändern leicht beschnitten wurde. Auf einem LCD-Monitor, der den vollständigen Bildinhalt zeigt, werden diese Störungen unweigerlich sichtbar, was vielleicht zu der einen oder anderen (eigentlich unberechtigten) Reklamation geführt hätte. Die Gerätehersteller umschifften dieses Problem, in dem Sie auch bei LCDs einen leichten Beschnitt („Overscan“) einführten.
Bei höherwertigen Geräten lässt sich dieser „Overscan-Modus“ im Menü ein- und ausschalten. Moderne TVs, bei denen niemand mehr davon ausgeht, dass in größerem Umfange Signale analoger Quellen zugespielt werden, verzichten häufig völlig auf diese Funktion und zeigen den Bildausschnitt 1:1 wie der Sender oder das Zuspielgerät ihn liefert.
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