Mein Film im TV: Was zahlt der Sender?

Filmklappe
[testimonial]Ein großer deutscher Fernsehsender ist über Youtube auf meine selbst gedrehte(Amateur-) Dokumentation aufmerksam geworden und möchte Ausschnitte daraus für eine eigene Produktion nutzen. Ich wurde gefragt, was ich dafür verlangen würde. Und nun weiß ich nicht, wie ich reagieren soll ….  [/testimonial]

Diese Frage ist nicht generell zu beantworten, weil es „den“ Sender nicht gibt. Es kommt schließlich darauf an, wie reichweitenstark das Programm ist, welcher Rechteumfang benötigt wird und was mit dem Material genau geschehen soll. Von daher sind die ersten Fragen, die man einer Senderedaktion stellen sollte:

  • Um welches Material mit welcher Laufzeit geht es genau?
  • In welcher Sendung (Primetime/Nachmittag etc.) soll das Material verwendet werden?
  • Welcher Rechteumfang wird benötigt (räumlicher, zeitlicher Umfang, exklusives oder einfaches Nutzungsrecht – vergl. §31 UrhG)?

Diese Fragen sind nicht nur für Dich wichtig, sondern machen dem Redakteur „zwischen den Zeilen“ schon einmal klar, dass Du Dich mit dem Thema beschäftigt hast und auf zweifelhafte Angebote im Sinne von „Du darfst dann Deine Bilder im TV bewundern“, „Wir nennen auch Deinen Namen oder den Deines Youtube-Kanals“ nicht eingehen wirst.

Die Namensnennung ist nämlich weder eine freundliche Geste, noch eine Art von Honorar. Sie ist (zumindest in Deutschland) schlicht und einfach Pflicht, von der nur mit Deiner Einverständnis abgewichen werden kann (vergl. §13 UrhG).

Wie man Anhaltspunkte für die Preisermittlung findet

Für Fotografen gibt die Mittelstandvereinigung Foto-Marketing (MFM) eine Tabelle mit Honorarempfehlungen heraus, die bei Lizenzstreitigkeiten auch von vielen Gerichten als Anhaltspunkt für die Kostenermittlung genutzt wird. Für Filme oder Filmausschnitte („Klammerteile“) gibt es eine vergleichbare Liste leider nicht. Trotzdem gibt es Mittel und Wege:

Jeder Sender oder jede Sendergruppe hat eine (bei den ÖR meist privatwirtschaftlich organisierte) Verkaufsabteilung. Deren Aufgabe ist es, die selbst produzierten Programme entweder ganz oder in Form von Klammerteilen an Dritte zu verkaufen (richtig müsste es „lizenzieren“ heißen). Mit der Abteilung des Senders, der von Dir Filmmaterial haben möchte, musst Du in Kontakt treten. Dort fragst Du nach, was es kostet, wenn DU deinerseits ähnliches Filmmaterial mit einem vergleichbaren Rechteumfang lizenzieren würdest.

In der Regel wird man Dir einen Netto-Preis nennen, der pro angefangene Sendeminute gilt und typisch auf eine Nutzungsdauer von fünf Jahren berechnet ist. Das ist ein guter Ausgangspunkt für Deine Verhandlungen mit der Redaktion.

Sei Dir aber darüber klar, dass die Redaktion jammern wird, denn die Summen, die von den Lizenzabteilungen aufgerufen werden, sind alles andere als Schnäppchen. Du kannst durchaus verhandlungsbereit sein, schließlich macht es einen Unterschied, ob es sich um einen aktuellen Beitrag geht, der nach der ersten Ausstrahlung im Archiv verschwindet oder es sich um ein Repertoire-Programm handelt, das in unzähligen Wiederholungen den Sender rauf und runter läuft.

Übrigens: Du kannst im Rahmen der Verhandlungen ruhig Deine Vorgehensweise offen legen und auf die Lizenzabteilung des Senders verweisen. Meiner Erfahrung ist es dann sogar einfacher, den gewünschten Honorarsatz durchzusetzen.

Nebenkosten nicht vergessen!

Bisher ging es immer nur um das Nutzungsrecht. Falls der Sender sich den Film nicht einfach bei Youtube herunterzieht, musst Du ihm die entsprechenden Materialien zur Verfügung stellen. Dabei könnte es sich beispielsweise um Rohmaterial, eine IT-Fassung oder um qualitativ höherwertige Master-Dateien handeln. Für Dich bedeutet das Arbeit, schließlich musst Du die Archivplatte sichten, eventuell Daten kopieren, umcodieren und versenden. Das alles solltest Du nach tatsächlichem Aufwand mit einem üblichen Stundensatz zusätzlich in Rechnung stellen.

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