Gibt es Musik, die ich kommerziell und kostenlos verwenden darf?

DVD-Rohlinge

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Ich möchte von mir erstellte Videos mit möglichst kostenloser Musik versehen und ins Internet stellen. Die kommerzielle Nutzung sollte zulässig sein. Was muss ich in diesem Zusammenhang beachten?[/testimonial]


Ohne gleich als Spielverderber gelten zu wollen: Musik, die man gewerblich (=kommerziell) nutzen darf und die nichts kostet, gibt es praktisch nicht.

Für nicht-kommerzielle Anwendungen, Deinen Amateurfilm oder Dein privates Youtube-Video, gibt es bei einigen Anbietern (z.B. Hartwigmedia.de) kostenlose Angebote. Allerdings solltest Du  die Lizenzbedingungen im Vorfeld genau lesen und peinlich genau einhalten.

Für kommerzielle Einsätze gibt es zahlreiche Anbieter im Internet, die GEMAfreie Musik für kleines Geld anbieten. Aber: Nicht alles, was im Internet als Royalty Free oder lizenzfrei angeboten wird, ist in Deutschland auch zwingend kostenlos.

Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, das Thema ist sehr komplex: Auf Grund unterschiedlicher Gesetzgebung ist es vorstellbar – und oft auch wahrscheinlich – dass ein im Ausland frei verfügbares Musikstück in Deutschland der Lizenzpflicht unterliegt und umgekehrt. Rechtssicher erwerben kannst Du bei einem solchen Portal allenfalls die Synchro-Rechte, die Du benötigst, um ein Musikstück in einem Film verwenden zu dürfen. Das reicht allerdings nicht.

Das Aufführungsrecht wird in Deutschland durch die GEMA gehalten. Diese wiederum hat Partnerorganisationen in aller Welt. In manchen Ländern ist es möglich, dass ein Komponist ein Musikstück aus dem Rechtekatalog seiner Verwertungsgesellschaft heraus nimmt und getrennt (z.B. über ein Portal wie Audiojungle) vermarktet. In Deutschland – und nicht nur dort – geht das nicht so einfach, da die Rechteabtretung personen- und nicht werkgebunden ist.

Wie dem auch sei: In Deutschland gibt es die sog. GEMA-Vermutung, d.h. auch ein aus dem Ausland kommendes Musikstück unterliegt der GEMApflicht, es sei denn der Inverkehrbringer (also der Filmemacher) weist nach, dass der Urheber (also der Komponist) in seinem Land nicht Mitglied der dortigen Verwertungsgenschallschaft ist.

In der Praxis ist der Nachweis bei Musik aus ausländischen Musikportalen schwierig, weshalb ich von deren Verwendung auf Grund von Rechtsunsicherheiten abrate.

Musikanbieter, die sich speziell auf den deutschen Markt ausgerichtet haben, liefern (zumindest bei bezahlter kommerzieller Verwendung der Musik) ganz automatisch ein Freigabedokument mit, welches von der GEMA anerkannt wird.

Von daher meine Empfehlung: Bei allen Filmen, die im Internet landen (egal, ob kommerziell oder nicht), Hände weg von ausländischer Royalty Free-Musik.

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3 Kommentare

    • Hallo Klaus,
      besten Dank für Dein Feedback.

      Wenn etwas unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wird, ist das nicht zwingend gleichbedeutend damit, dass das Werk auch GEMAfrei ist. In manchen Ländern (ob die USA dazu gehören, vermag ich nicht zu beurteilen) ist es möglich, Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu sein und trotzdem die Rechte einzelner Werke selbst in die Hand zu nehmen und zum Beispiel unter einr CC-Lizenz zu veröffentlichen. In Deutschland (und in vielen anderen Ländern) geht das nicht, dort gilt: Wer Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, tritt bestimmte Rechte aller von ihm erstellten Titel an diese ab. Das kann bei einem deutschen Musiker beispielsweise zu der scheinbar paradoxen Situation führen, dass ein Musiker für das öffentliche Aufführen seines eigenen Werkes GEMA zahlen muss.

      Es ist also durchaus möglich, dass die Musik des von Dir empfohlenen Komponisten aus den USA dort beliebig kostenlos genutzt werden darf. Es ist möglich, dass dies in Deutschland ebenso ist, jedoch ist es eben nicht zwingend. Dazu müsste der Komponist rechtsverbindlich bestätigen, dass er in seinem Land kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Der Verweis auf CC reicht hier nicht aus.

      Solange sich niemand beschwert oder durch Zufall darauf stößt, mag das problemlos funktionieren. Kommt es zu einer Anfrage seitens der GEMA, liegt die Beweislast, dass die Musik abgabenfrei ist, bei Dir. Gelingt dieser Nachweis nicht, gilt die sog. GEMA-Vermutung, nach der jedes Musikstück – auch, wenn es aus dem Ausland stammt – GEMApflichtig ist.

      Besonders bei kommerzieller Nutzung (Industriefilm, Werbefilm etc.) und bei öffentlicher Vorführung wäre ich daher mit von Quellen aus dem Ausland sehr vorsichtig. Das kann finanziell kräftig in die Hose gehen.

      Beste Grüße
      Stefan Neudeck

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