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Gibt es Musik, die ich kommerziell und kostenlos verwenden darf?

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Ich möchte von mir erstellte Videos mit möglichst kostenloser Musik versehen und ins Internet stellen. Die kommerzielle Nutzung sollte zulässig sein. Was muss ich in diesem Zusammenhang beachten?[/testimonial]


Ohne gleich als Spielverderber gelten zu wollen: Musik, die man gewerblich (=kommerziell) nutzen darf und die nichts kostet, gibt es praktisch nicht.

Für nicht-kommerzielle Anwendungen, Deinen Amateurfilm oder Dein privates Youtube-Video, gibt es bei einigen Anbietern (z.B. Hartwigmedia.de) kostenlose Angebote. Allerdings solltest Du  die Lizenzbedingungen im Vorfeld genau lesen und peinlich genau einhalten.

Für kommerzielle Einsätze gibt es zahlreiche Anbieter im Internet, die GEMAfreie Musik für kleines Geld anbieten. Aber: Nicht alles, was im Internet als Royalty Free oder lizenzfrei angeboten wird, ist in Deutschland auch zwingend kostenlos.

Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, das Thema ist sehr komplex: Auf Grund unterschiedlicher Gesetzgebung ist es vorstellbar – und oft auch wahrscheinlich – dass ein im Ausland frei verfügbares Musikstück in Deutschland der Lizenzpflicht unterliegt und umgekehrt. Rechtssicher erwerben kannst Du bei einem solchen Portal allenfalls die Synchro-Rechte, die Du benötigst, um ein Musikstück in einem Film verwenden zu dürfen. Das reicht allerdings nicht.

Das Aufführungsrecht wird in Deutschland durch die GEMA gehalten. Diese wiederum hat Partnerorganisationen in aller Welt. In manchen Ländern ist es möglich, dass ein Komponist ein Musikstück aus dem Rechtekatalog seiner Verwertungsgesellschaft heraus nimmt und getrennt (z.B. über ein Portal wie Audiojungle) vermarktet. In Deutschland – und nicht nur dort – geht das nicht so einfach, da die Rechteabtretung personen- und nicht werkgebunden ist.

Wie dem auch sei: In Deutschland gibt es die sog. GEMA-Vermutung, d.h. auch ein aus dem Ausland kommendes Musikstück unterliegt der GEMApflicht, es sei denn der Inverkehrbringer (also der Filmemacher) weist nach, dass der Urheber (also der Komponist) in seinem Land nicht Mitglied der dortigen Verwertungsgenschallschaft ist.

In der Praxis ist der Nachweis bei Musik aus ausländischen Musikportalen schwierig, weshalb ich von deren Verwendung auf Grund von Rechtsunsicherheiten abrate.

Musikanbieter, die sich speziell auf den deutschen Markt ausgerichtet haben, liefern (zumindest bei bezahlter kommerzieller Verwendung der Musik) ganz automatisch ein Freigabedokument mit, welches von der GEMA anerkannt wird.

Von daher meine Empfehlung: Bei allen Filmen, die im Internet landen (egal, ob kommerziell oder nicht), Hände weg von ausländischer Royalty Free-Musik.